- Steuergutschein
- Steuergutschein,vom Staat ausgegebenes Papier, das vom Inhaber später bei der Begleichung fälliger Steuern in Zahlung gegeben werden kann. Steuergutscheine wurden erstmals von der Regierung Papen (1932) zur Belebung der Konjunktur in Umlauf gebracht: Steuerpflichtige erhielten bei Bezahlung bestimmter Steuern Gutscheine über 40 % (Umsatz-, Gewerbe-, Grundsteuer) beziehungsweise 100 % (Beförderungsteuer) des gezahlten Steuerbetrages. Diese Steuergutscheine konnten in der Zeit vom 1. 4. 1934 bis 31. 3. 1939 auf die während dieser Periode fälligen Reichssteuern unter Gutschrift einer vierprozentigen Verzinsung angerechnet werden und wirkten wie eine Steuersenkung (die die damalige Haushaltslage nicht zuließ). Da die Steuergutscheine börsen- und damit lombardfähige Wertpapiere darstellten, erhöhten sie unmittelbar die Liquidität der Unternehmen auf Kosten späterer Steuereinnahmen des Reiches.Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden Steuergutscheine als besondere Form der Geldmarktverschuldung durch das Land Bayern seit 1950 ausgegeben. Diese Diskontpapiere, die nach sechs Monaten zur Begleichung von Steuerschulden verwendet oder nach einem Jahr bar eingelöst werden konnten, verloren in den 60er-Jahren an Bedeutung und wurden 1977 restlos getilgt.
Universal-Lexikon. 2012.